Vertragsrecht

Der steigende Bedarf nach Rechtssicherheit und Klarheit der rechtlichen Beziehungen führt zu einer zunehmenden Bedeutung schriftlich gestalteter Verträge. Klare Verträge vermeiden häufig kostenträchtige und risikoreiche Prozesse. Insbesondere im gewerblichen Bereich ist der Abschluß klarer und eindeutiger Verträge auch aus steuerlichen Gründen zwingend geboten.

Anwaltliche Vertragsberatung und Vertragsgestaltung dient der Konfliktvermeidung. Sie unterscheidet sich dadurch grundlegend von der streitigen - häufig prozessualen - Parteivertretung, die auf Bereinigung bereits aufgetretener Konflikte gerichtet ist.

Konkret bedeutet dies, dass zusammen mit dem Auftraggeber/Mandanten zunächst dessen Anliegen und Ziele erkannt und herausgearbeitet werden.

In einem weiteren Schritt erfolgt sodann die rechtliche Beratung zu der vom Mandanten gewünschten Gestaltung des Vertrages. Dabei werden auch die ggf. steuerrechtlichen, betriebswirtschaftlichen und sozialen Konsequenzen und Risiken der Vertragsgestaltung aufgezeigt und berücksichtigt.

Dass die Beratung aufgrund jahrelanger Erfahrungen unter Bezug auf den aktuellen Stand von Rechtsprechung und Rechtslehre und entsprechenden Gesetzen erfolgt, ist selbstverständlich.