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Zunächst ist festzuhalten, dass der Bereich Wirtschaftsrecht in der Abgrenzung zu anderen Bereichen des Rechts ein uneinheitlicher Begriff ist, zumal sich auch die Bereiche des öffentlichen und des privaten Wirtschaftsrechts nicht eindeutig voneinander abgrenzen lassen. Wir verstehen Wirtschaftsrecht praxisorientiert in dem Sinne, dass wir für unsere Auftraggeber/Mandanten die Voraussetzungen zur Ausschöpfung aller Gestaltungsmöglich-keiten unternehmerischen Handels -zivilrechtlich wie öffentlich rechtlich –
Dies geschieht etwa bei Fragen des Gesellschaftsrechts, des gewerblichen Rechtsschutzes und des Wettbewerbsrechts ggf. auch unter Einbeziehung steuerrechtlicher, betriebswirtschaft-licher und sozialer Gesichtspunkte und wenn notwendig, auch unter Bezug auf das Recht der Europäischen Gemeinschaften (EU-Recht). |
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