Wirtschaftsstrafrecht

Hier geht es um die Beratung und Verteidigung bei Verdacht von Verstößen gegen die öffentliche Ordnung, sowie gegen Rechtsgüter, die sich aus dem jeweiligen wirtschaftlichen Handeln ergeben und die sowohl strafrechtliche als auch ordnungsrechtliche Folgen bzw. Konsequenzen vorsehen.

Angesprochen sind dabei Straftaten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) als auch nach besonderen Wirtschaftsgesetzen, wie z.B. nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) oder dem Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG).

Im Rahmen der Unternehmensbegleitung bieten wir aufgrund jahrelanger Erfahrungen Beratungen und Strafverteidigungen, auch ggf. unter Bezug auf das EU-Recht, an

beim Verdacht von Pflichtverstößen:

  • bei Gründung des Unternehmens,
  • beim Betrieb des Unternehmens und
  • bei Beendigung und ggf. Insolvenz bzw.
  • Sanierung des Unternehmens.